
BVG-Vorsorgeausweis: So schützen Sie Ihre Zukunft in der Schweiz
Die berufliche Vorsorge ist eines der grundlegenden Elemente der sozialen Sicherheit in der Schweiz und wird durch die sogenannte zweite Säule gewährleistet, die Risiko- und Altersleistungen vorsieht.
Wann haben Sie zuletzt auf Ihrem BVG-Vorsorgeausweis überprüft, welche Renten bei Krankheit, Unfall, Tod oder Pensionierung ausgerichtet werden?
Viele Arbeitnehmende unterschätzen dieses Dokument und sind unvorbereitet, wenn Situationen wie Krankheit, Unfall oder der Tod eines Familienmitglieds eintreten. In diesem Leitfaden zeigen wir, wie Sie den von der Pensionskasse ausgestellten Ausweis lesen und weshalb es unerlässlich ist, die Risiko- und Altersleistungen im Detail zu kennen.
Die berufliche Vorsorge (zweite Säule) und ihre Funktionsweise
Die berufliche Vorsorge ergänzt die Leistungen der ersten Säule (AHV/IV) und beruht auf dem Prinzip des obligatorischen Sparens: Die Beiträge werden von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern einbezahlt, wodurch über die Zeit ein Altersguthaben aufgebaut wird.
- Risikoleistungen (Invalidität, Tod): Bei Invalidität (infolge Krankheit oder Unfall) oder Tod richtet die berufliche Vorsorge zusätzlich zur ersten Säule Leistungen aus und gewährleistet so die Kontinuität des Einkommens zugunsten der versicherten Person oder der Hinterlassenen.
- Altersleistungen: Beim Erreichen des Pensionsalters oder bei einer vorzeitigen Pensionierung richtet die berufliche Vorsorge eine monatliche Rente oder ein Kapital aus, je nach den im Reglement der Vorsorgeeinrichtung vorgesehenen Optionen.
Die eigene Vorsorgesituation regelmässig zu überprüfen, die erste und zweite Säule zu vergleichen und allfällige Bedürfnisse in der privaten Vorsorge (dritte Säule) zu beurteilen, ist wichtig, um zu verstehen, ob der Schutz aus finanzieller und familiärer Sicht angemessen ist.
Arbeitsunfähigkeit und Invalidenrenten bei Krankheit
Ein wichtiger Aspekt betrifft die Leistungen der Pensionskasse bei Krankheit oder Unfall, also Situationen, die eine teilweise oder vollständige Arbeitsunfähigkeit und potenziell eine Einkommenslücke mit sich bringen, falls die Versicherungsdeckungen die finanziellen Bedürfnisse der Familie nicht ausreichend abdecken.
Diese Leistungen setzen in der Regel nach einer Wartefrist von 12/24 Monaten ein. Bevor man also die Invalidenrente der zweiten Säule betrachtet, ist es wichtig, sich über die Lohnzahlung in den ersten zwei Jahren der Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
Was in den ersten 24 Monaten Krankheit geschieht
- Lohnfortzahlung bei Krankheit: In der Regel schliesst der Arbeitgeber eine Versicherungspolice zur Deckung dieses Risikos ab. Sie versichert die Mitarbeitenden bei Krankheit, wobei die Deckungsdauer bis zu maximal 24 Monate betragen kann.
- Keine Pflicht für den Arbeitgeber: Mit Ausnahme bestimmter Berufe ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Police abzuschliessen, die Taggelder bei Krankheit garantiert, und wenn er dies tut, kann er die Bedingungen frei festlegen,
- Interne Reglemente prüfen: Mitarbeitende sollten im Personalreglement oder bei der Personalabteilung abklären, wie ihr Lohn versichert ist und wie lange die genaue Deckungsdauer bei Krankheit ist.
Die Erwerbsunfähigkeit und die Invalidenrente der zweiten Säule
Dauert die Abwesenheit vom Arbeitsplatz länger als 12–24 Monate, kommt die Invalidenrente der zweiten Säule zum Tragen:
- Rentenbeginn: Nach Ablauf der Wartefrist (in der Regel 12–24 Monate) richtet die Pensionskasse die Invalidenrente aus.
- Koordination mit der IV: Die Invalidenrente der zweiten Säule wird zusätzlich zur Rente der Invalidenversicherung (IV) (erste Säule) ausgerichtet, sofern das Verfahren zur Anerkennung der Invalidität rechtzeitig eingeleitet wurde.
- Höhe und Dauer: Im Vorsorgeausweis der beruflichen Vorsorge sind Höhe und Dauer der Leistungen angegeben – entscheidend, um zu verstehen, ob das ausgerichtete Einkommen ausreicht, um die Bedürfnisse der Familie zu decken.
Unfall und Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
Der Unfall unterscheidet sich von der Krankheit, da er durch das UVG geregelt ist:
- UVG-Taggelder: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeitenden zu versichern. Ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit werden Taggelder in Höhe von 80% des versicherten Lohns ausgerichtet (bis maximal CHF 148’200).
- UVG-Zusatzversicherung: Der Arbeitgeber kann eine Zusatzpolice abschliessen, um die Basisleistung von 80% zu ergänzen und den Mitarbeitenden einen besseren Schutz zu bieten.
- Bedingungen und Leistungen: Um die Bedingungen und Leistungen im Detail zu kennen, sind die internen Reglemente zu konsultieren oder der Arbeitgeber nach den Einzelheiten der Deckung zu fragen.
Die Hinterlassenenleistungen im Todesfall
Die Hinterlassenenrenten im Todesfall sind auf dem Vorsorgeausweis aufgeführt und lauten wie folgt:
- Rente für den überlebenden Ehegatten oder die eingetragene Partnerin bzw. den eingetragenen Partner
Sie ist gesetzlich vorgesehen (BVG) und garantiert dem überlebenden Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin bzw. dem eingetragenen Partner ein Ersatzeinkommen. Die Höhe und die spezifischen Bedingungen können je nach Reglement der Pensionskasse variieren, zum Beispiel bezüglich allfälliger Altersgrenzen oder Altersunterschieden zwischen den Ehegatten/Partnern. - Deckung für Kinder
In der Regel haben Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr oder, falls sie in Ausbildung sind, bis zum 25. Altersjahr Anspruch auf eine Rente. Höhe und Dauer dieser Leistungen hängen von den gesetzlichen Bestimmungen und vom Reglement der Vorsorgeeinrichtung ab. - Ausdehnung auf Konkubinatspartner oder unverheiratete Partner
Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, doch einige Pensionskassen sehen sie vor: In diesem Fall können unverheiratete Partnerinnen und Partner (Konkubinat) eine Rente erhalten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (zum Beispiel eine Mindestdauer des Zusammenlebens, eine finanzielle Unterstützung durch die versicherte Person oder gemeinsame Kinder).
Warum ist es wichtig, das Reglement der Pensionskasse zu prüfen?
Jede Pensionskasse hat spezifische Kriterien für die Bestimmung der Begünstigten und die Bedingungen für die Ausrichtung der Leistungen. Je nach familiärem Umfeld und persönlicher Situation können diese Klauseln entscheidend sein, um die wirtschaftliche Stabilität der Hinterlassenen zu gewährleisten. Es ist daher unerlässlich, das Reglement der Vorsorgeeinrichtung zu konsultieren, da die Deckung über das im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) Festgelegte hinausgehen oder im Gegenteil in gewissen Fällen eingeschränkt sein kann.
Ist die gebotene Deckung nicht ausreichend, können ergänzende Lösungen geprüft werden, etwa private Versicherungen oder andere Sparformen, um allfällige finanzielle Lücken zu schliessen. Dieser Ansatz ermöglicht es, den Schutz an die eigenen Bedürfnisse anstatt an jene der Hinterlassenen anzupassen.
Die Altersrenten bei der Pensionierung
Die Pensionskasse als wesentlicher Teil der zweiten Säule hat zum Hauptziel, während des gesamten Berufslebens ein Kapital aufzubauen. Bei der Pensionierung sind die wichtigsten Optionen für den Bezug des angesparten Guthabens:
- Monatliche Rente: lebenslang auf Basis des Umwandlungssatzes ausgerichtet, zusätzlich zu den Leistungen der ersten Säule (AHV).
- Teil- oder Gesamtkapital: Die versicherte Person kann wählen, einen Teil oder das gesamte angesparte Kapital zu beziehen. Diese Option bietet mehr Flexibilität, garantiert jedoch keine lebenslange Rente mehr und erfordert eine eigenständige Verwaltung der Mittel.
Die Pensionskasse spielt somit eine grundlegende Rolle für die wirtschaftliche Sicherheit nach dem Erwerbsleben. Während des Berufslebens bildet sie nämlich Ersparnisse dank der Beiträge, die sowohl von den Arbeitnehmenden als auch vom Arbeitgeber einbezahlt werden. Das Vermögen wächst im Laufe der Zeit durch Zinsen und in gewissen Fällen dank Finanzerträgen, die das Altersguthaben erhöhen.
Einkäufe und Steueroptimierung
Bestehen Beitragslücken (zum Beispiel aufgrund von Studienzeiten, Auslandaufenthalten oder Erwerbsunterbrüchen) oder möchte man die Höhe der künftigen Rente steigern, können in der zweiten Säule freiwillige Einkäufe getätigt werden. Diese zusätzlichen Einzahlungen sind in der Regel steuerlich abzugsfähig, was einen doppelten Vorteil bietet: Einerseits verbessern sich die Aussichten für den Ruhestand, andererseits erzielt man eine sofortige Steuerersparnis. Bevor Sie jedoch einen Einkauf tätigen, ist es wichtig:
- die vom Reglement vorgegebenen Einkaufslimiten zu prüfen.
- die Einschränkungen beim Kapitalbezug zu berücksichtigen (z. B. die Pflicht, nach Einkäufen drei Jahre zu warten, bevor das Kapital bezogen werden kann).
- eine Finanz- oder Steuerberatung beizuziehen, um Kosten und Nutzen abzuwägen.
Der Vorsorgeausweis: ein zentrales Dokument, das regelmässig analysiert werden sollte
Der jährlich ausgestellte Schweizer Vorsorgeausweis bietet einen vollständigen Überblick über die Leistungen, auf die man Anspruch hat im Fall von:
- Invalidität (Krankheit oder Unfall)
- Tod (Renten für Ehegatten, eingetragene Partnerin bzw. eingetragenen Partner, Kinder, allenfalls Konkubinatspartner)
- Pensionierung (Altersrente oder Kapital)
Im Wesentlichen sollte jede arbeitnehmende Person dank des BVG-Ausweises Folgendes kennen:
- die Art der Koordination der Sozialversicherungen der ersten und zweiten Säule;
- die Höhe der Leistungen und ihre Dauer;
- die Einkommens- oder Kapitallücke, die nach der Auszahlung der Taggelder/Renten bei Krankheit oder Unfall entsteht.
- die spezifischen Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Sozialleistungen, insbesondere den Unterschied zwischen Krankheit und Unfall;
- die Art der Festlegung der Arbeitsunfähigkeit (teilweise oder vollständig);
- die Wiederherstellung der Gesundheit und das Ende der Krankheits- oder Unfallleistungen nach wiedererlangter Arbeitsfähigkeit.
- im Todesfall die begünstigten Personen der Hinterlassenenrenten (Ehegatte/eingetragene Partnerin bzw. eingetragener Partner, Kinder, Konkubinatspartnerin/-partner);
- die Höhe der Leistungen und die Bedingungen für deren Ausrichtung;
- den finanziellen Bedarf der Familie beim Tod der Person, die das Erwerbseinkommen erzielt
Eine umfassende Vorsorgeanalyse
Die Leistungen der eigenen Pensionskasse zu kennen und zu verstehen bedeutet nicht nur, die bestehenden Garantien zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch zu beurteilen, wie sie sich in die drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems einfügen und ob sie ausreichen, um den Einkommens- und Kapitalbedarf der eigenen Familie zu decken.
Die Personalversicherungen sind ein grundlegender Bestandteil einer Vorsorgeanalyse. Oft organisiert der Arbeitgeber nämlich Informationsveranstaltungen, um den Mitarbeitenden zu helfen, sich in den verschiedenen Aspekten der Deckungen zurechtzufinden. In diesem Zusammenhang ist die Rolle des Versicherungs- und Vorsorgebrokers entscheidend: Dank seines technischen Fachwissens kann der Broker gezielte Fragen beantworten und der einzelnen Person helfen, die Angaben im Vorsorgeausweis richtig zu interpretieren.
Gut informiert zu sein ist der erste Schritt, um bewusste Entscheidungen zu treffen und eine solide Vorsorgestrategie aufzubauen, die langfristig Stabilität und finanzielle Sicherheit gewährleistet. Der zweite Schritt ist, sich einer kompetenten Fachperson anzuvertrauen, die unabhängige Beratung und persönliche Unterstützung bietet – mit positiven und nachhaltigen Auswirkungen auf die eigene Vorsorgeplanung.
Artikel verfasst von:

Diana De Luca
Spezialistin für Pensionsplanung*Versicherungsvermittlerin VBV*
