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Berufliche Vorsorge: Zusatzpläne für Kader und Führungskräfte

Die Bundesverfassung (Art. 111) und das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG, Art. 1) legen fest, dass die zweite Säule zusammen mit der AHV/IV bei der Pensionierung oder beim Eintritt von Ereignissen wie Invalidität oder Tod mindestens 60 % des letzten Lohnes sichern soll.
Die gesetzlich vorgesehene Schwelle entspricht jedoch nicht immer den tatsächlichen individuellen Bedürfnissen – man spricht deshalb von «Vorsorgelücken». Um Einkommenslücken (Vorsorgelücken) zu schliessen und mehr finanzielle Sicherheit zu bieten, können Unternehmen zugunsten ihrer Mitarbeitenden überobligatorische Zusatzpläne einrichten.

Einrichtung der beruflichen Vorsorge im Unternehmen

Das Gesetz bestimmt, dass alle Arbeitnehmenden obligatorisch nach BVG versichert sein müssen. Das Unternehmen kann sich einer oder mehreren Vorsorgeeinrichtungen anschliessen, je nach Personalstruktur und je nach der Struktur, die es seiner beruflichen Vorsorge geben möchte.

Auf dem Markt sind zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen der zweiten Säule tätig. Die Wahl der Vorsorgeeinrichtung, der man sich anschliesst, und das Niveau der in den Vorsorgeplänen versicherten Leistungen obliegen in der Regel der Vorsorgekommission (VK). Die VK setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Arbeitgebers und des Personals zusammen. Nach diesem paritätischen Vertretungsmodell bestimmen die beiden Interessengruppen – bestehend aus mindestens einer Person pro Gruppe – den Partner für die berufliche Vorsorge und das Versicherungsniveau für jede Personalkategorie (z. B. Kategorien: Mitarbeitende, Kader, Führungskräfte).

Obligatorische vs. überobligatorische berufliche Vorsorge

Die obligatorische berufliche Vorsorge wendet gesetzlich festgelegte Umwandlungssätze, Lohngrenzen sowie Mindest- und Einheitsleistungen an und gewährleistet so Gleichbehandlung für alle Versicherten.

Die überobligatorische berufliche Vorsorge hingegen ermöglicht die Einrichtung überobligatorischer Zusatzpläne, mit denen sich:

  • höhere Sparbeitragssätze festlegen und Vorsorgelücken schliessen lassen;
  • die Deckungen für biometrische Risiken (Alter, Tod, Invalidität) gezielt gestalten lassen;
  • die Leistungsform (Rente, Kapital oder Kombination) frei wählen lässt;
  • die Steuersituation für Arbeitnehmende und Unternehmen optimieren lässt.

Der Entscheid, den eigenen Mitarbeitenden überobligatorische Pläne anzubieten, liegt im Ermessen des Unternehmens (in Absprache mit der Vorsorgekommission). Da sie die Vorsorgebedingungen ergänzen und verbessern, sind diese Pläne somit Benefits für die Mitarbeitenden.
Das Unternehmen kann den Mitarbeitenden eine überobligatorische Vorsorge anbieten und dabei alle dem BVG unterstellten Mitarbeitenden oder nur einen engeren Kreis einbeziehen (unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Kollektivität).

Zusatzpläne für Kader und Führungskräfte – überobligatorische Vorsorge

Strategische Bedeutung der Zusatzvorsorge

Die berufliche Vorsorge gehört zu den Schlüsselkriterien, die eine Stelle attraktiv machen. Einerseits ist es möglich, die Arbeitnehmerkategorien innerhalb des Unternehmens zu unterscheiden und jeder einen eigenen Vorsorgeplan zuzuordnen; andererseits kann man auch alle oder nur engere Kreise von Versicherten Zusatzplänen der beruflichen Vorsorge unterstellen. Üblicherweise werden diese Vorsorgeformen Arbeitnehmerkategorien in Führungspositionen vorbehalten (zur Unterscheidung bezeichnen wir diese Formen als «Zusatzvorsorge», die übrigen als «Basisvorsorge»).

Kosten und operative Flexibilität

Die Zusatzvorsorge zeichnet sich durch tiefere Kosten als die Basisvorsorge aus und lässt sich in jedem Unternehmen problemlos umsetzen. Zudem bietet sie grosse Flexibilität sowohl bei der Festlegung der versicherten Leistungen als auch bei der Auswahl der zu versichernden Personalkategorien.

Modulare Versicherungsdeckungen

Ein erster wichtiger Flexibilitätsfaktor betrifft die Versicherungsdeckungen. In der «Zusatzvorsorge» können die biometrischen Risiken (Langlebigkeit, Tod, Invalidität) je nach Zielsetzung in den Vertrag aufgenommen, angepasst oder ausgeschlossen werden. Ein Zusatzplan kann beispielsweise nur Leistungen bei Invalidität enthalten oder nur Spar- und Todesfallleistungen versichern. Das finanzielle Niveau dieser Deckungen ist von den Mindestparametern des BVG losgelöst, mit einem deutlich grösseren Spielraum für individuelle Anpassungen als in der Basisvorsorge.

Form der Leistungsauszahlung

Die Zusatzvorsorge ermöglicht die freie Wahl der Auszahlungsform der Leistungen. So kann beispielsweise vorgesehen werden, dass sämtliche Versicherungen ausschliesslich in Kapitalform ausbezahlt werden (Vorsorgekapital, Todesfallkapital, Invaliditätskapital), womit eine Rentenform faktisch ausgeschlossen wird. Dieser Ansatz bietet objektive Vorteile. Ein Zusatzplan hilft zudem, den Bezug des eigenen Pensionskapitals auf verschiedene Jahre zu verteilen – zugunsten steuerlicher und planerischer Überlegungen.

Vermögensverwaltung und Asset Allocation

Anders als bei den Basisplänen, bei denen die Kapitalien in ein Kollektiv fliessen, das einer einzigen, von der Vorsorgeeinrichtung festgelegten Anlagestrategie folgt, ermöglichen die Zusatzpläne den Zugang zu verschiedenen Asset Allocations derselben Vorsorgeeinrichtung oder, bei höheren Löhnen, zu den sogenannten 1e-Plänen gemäss Art. 1e BVG, zu denen das folgende Kapitel weitere Einzelheiten enthält.

1e-Pläne: Autonomie und Wettbewerbsvorteile

Die 1e-Pläne richten sich an Arbeitnehmende mit Löhnen über CHF 136’080.- (2025) und gewähren der versicherten Person eine hohe Autonomie bei der Wahl der Anlagestrategie für ihr Vorsorgekapital. Diese Instrumente bieten nämlich eine breite Palette an Anlagestrategien mit direkter Beteiligung am Kapitalmarkt.
Die 1e-Pläne weisen zahlreiche Stärken auf:

  • Renditechancen auf dem Kapital;
  • freie Wahl der Anlagestrategie;
  • äusserst tiefe Kosten für Unternehmen und Mitarbeitende;
  • frei wählbare und potenziell sehr hohe Sparbeitragssätze;
  • keine Umverteilung der Erträge innerhalb des Versichertenkollektivs;
  • Diversifikation der eigenen Vorsorge;
  • steuerliche Optimierung;
  • kein Risiko einer Unterdeckung (für das Unternehmen);
  • Bindung von Schlüsselpersonen und Führungskräften;

Die Merkmale der Zusatzpläne machen sie besonders geeignet für Personal in Kader- und Führungspositionen sowie für Arbeitnehmende mit hohen Löhnen.

Fazit

Die berufliche Vorsorge bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten. Fachwissen der Beraterinnen und Berater sowie eine spezialisierte Analyse ermöglichen massgeschneiderte Lösungen, die die Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende maximieren.

Zusatzpläne sind Instrumente zur Harmonisierung der Vorsorge, zur Planung, zur steuerlichen Optimierung, zur Mitarbeiterbindung (…), die einem Unternehmen im Wettbewerb um Talente auf dem Arbeitsmarkt eine erfolgreiche strategische Position sichern können.

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Artikel verfasst von:

Maurizio Reichlin

Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis
Ansprechpartner Assidu Einzelleben für das Tessin